Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist seit dem Jahreswechsel eingeführt worden. Beantragt wird der Bonus mit der jährlichen Einkommensteuererklärung.
Die Förderung ist möglich für energetische Maßnahmen, die innerhalb des Zeitraums vom 1.1.2020 bis zum 31.12.2030 - also in den nächsten zehn Jahren - ausgeführt werden. Insgesamt kann für jede Maßnahme ein Betrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen im Laufe von 3 Jahren nach Abschluss der Sanierung von der Steuerschuld abgezogen werden.
Zu den Fördermaßnahmen zählen:
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken
- Wärmedämmung von Giebelwänden